Allgemeine Bestimmung
Zum Inhalt der Leistungen für Punktionen gehören die damit im Zusammenhang stehenden Injektionen, Instillationen, Spülungen sowie Entnahmen z. B. von Blut, Liquor, Gewebe.
Punktion eines Gelenks
120
6,99
16,10
Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks
160
9,33
21,46
Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks
250
14,57
33,51
Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
80
4,66
10,72
Punktion der Augenhöhle
160
9,33
21,46
Punktion der Liquorräume (Subokzipital- oder Lumbalpunktion)
350
20,40
46,92
Punktion der Liquorräume durch die Fontanelle
250
14,57
33,51
Punktion der Lunge auch Abszeß- oder Kavernenpunktion in der Lunge oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung
500
29,14
67,02
Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
250
14,57
33,51
Gewebeentnahme aus der Pleura gegebenenfalls einschließlich Punktion
350
20,40
46,92
Punktion des Herzbeutels
350
20,40
46,92
Punktion des Knochenmarks auch Sternalpunktion
200
11,66
26,82
Knochenstanze gegebenenfalls einschließlich Entnahme von Knochenmark
300
17,49
40,23
Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens
120
6,99
16,10
Punktion eines Organs (z. B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
250
14,57
33,51
Punktion des Douglasraums
250
14,57
33,51
Punktion eines Adnextumors auch einschließlich Douglaspunktion
350
20,40
46,92
Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs
120
6,99
16,10
Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse
200
11,66
26,82
Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Instillation
50
2,91
6,69