Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
31
1,81
3,26
Werden mehrere Kranke gleichzeitig mit Ultraviolettlicht behandelt, so darf die Nummer 560 nur einmal berechnet werden.
Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht
31
1,81
3,26
Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
46
2,68
4,82
Die Leistungen nach den Nummern 538, 560, 561 und 562 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes
46
2,68
4,82
Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder in einer Sitzung
91
5,30
9,54
Photochemotherapie, je Sitzung
120
6,99
12,60
Phototherapie eines Neugeborenen, je Tag
500
29,14
52,45
Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung
91
5,30
9,54
Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest), bis zu drei Tests je Sitzung, je Test
30
1,75
3,15