G.
Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende neurologische Untersuchung gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
195
11,37
26,15
Neben der Leistung nach Nummer 800 sind die Leistungen nach den Nummern 8, 26, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig.
Eingehende psychiatrische Untersuchung gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson
250
14,57
33,51
Neben der Leistung nach Nummer 801 sind die Leistungen nach den Nummern 4, 8, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig.
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch auch mit gezielter Exploration
150
8,74
20,10
Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten , Mindestdauer 20 Minuten
250
14,57
33,51
Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen
400
23,31
53,64
Die Leistung nach Nummer 807 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten
400
23,31
53,64
Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch
500
29,14
67,02
Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung und auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen
180
10,49
24,13
Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen
180
10,49
24,13
Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbständige Leistung
83
4,84
11,13
Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung gegebenenfalls einschließlich kalorisch-otologischer Prüfung
99
5,77
13,27
Neben der Leistung nach Nummer 826 ist die Leistung nach Nummer 1412 nicht berechnungsfähig.
Elektroenzephalographische Untersuchung auch mit Standardprovokationen
605
35,26
81,10
Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
950
55,37
127,35
Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)
605
35,26
81,10
Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie
160
9,33
21,46
Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen
80
4,66
10,72
Vegetative Funktionsdiagnostik auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z. B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen
80
4,66
10,72
Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation
158
9,21
21,18
Begleitung eines psychisch Kranken bei Überführung in die Klinik einschließlich Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen
285
16,61
38,20
Verweilgebühren sind nach Ablauf einer halben Stunde zusätzlich berechnungsfähig.
Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind
64
3,73
8,58
Intravenöse Konvulsionstherapie
190
11,07
25,48
Elektrische Konvulsionstherapie
273
15,91
36,59
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln
550
32,06
73,74
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit
700
40,80
93,84
Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie
700
40,80
93,84
Apparative isokinetische Muskelfunktionsdiagnostik
500
29,14
67,02
Die Leistung nach Nummer 842 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
150
8,74
20,10
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten
150
8,74
20,10
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
45
2,62
6,03
Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten
230
13,41
30,84
Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z. B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
722
42,08
75,74
Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
361
21,04
37,87
Neben der Leistung nach Nummer 856 sind die Leistungen nach den Nummern 715 bis 718 nicht berechnungsfähig.
Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z. B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt
116
6,76
12,17
Neben der Leistung nach Nummer 857 sind die Leistungen nach den Nummern 716 und 717 nicht berechnungsfähig.
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen
920
53,62
123,33
Die Nummer 860 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 860 sind die Leistungen nach Nummern 807 und 835 nicht berechnungsfähig.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
690
40,22
92,50
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
345
20,11
46,25
Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
690
40,22
92,50
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
345
20,11
46,25
Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung
345
20,11
46,25
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
750
43,72
100,56
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer
150
8,74
20,10
Bei einer Sitzungsdauer von mindestens 100 Minuten kann die Leistung nach Nummer 871 zweimal berechnet werden.
Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge
500
29,14
67,02
Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten
700
40,80
93,84
Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer
200
11,66
26,82