Halsorgane oder Mundboden gegebenenfalls in mehreren Ebenen
280
16,32
29,38
Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene
280
16,32
29,38
Die Leistung nach Nummer 5135 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Brustorgane-Übersicht gegebenenfalls einschließlich Breischluck und Durchleuchtung(en) , in mehreren Ebenen
450
26,23
47,21
Teil der Brustorgane
180
10,49
18,88
Die Berechnung der Leistung nach Nummer 5139 neben den Leistungen nach den Nummern 5135, 5137 und/oder 5140 ist in der Rechnung zu begründen.
Brustorgane, Übersicht im Mittelformat
100
5,83
10,49