O II. 2. Therapeutische
Leistungen (Anwendung offener Radionuklide)
Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen
2480
144,55
260,19
Radiophosphortherapie bei Erkrankungen der blutbildenden Organe
1350
78,69
141,64
Behandlung von Knochenmetastasen mit knochenaffinen Radiopharmazeutika
1080
62,95
113,31
Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane
2700
157,38
283,28
Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern
2250
131,15
236,07
Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen
900
52,46
94,43
Die Leistung nach Nummer 5606 ist nur bei Zugrundeliegen einer Leistung nach den Nummern 5600, 5603 und/oder 5605 berechnungsfähig.
Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität
1620
94,43
169,97
Die Leistung nach Nummer 5607 ist nur bei Zugrundeliegen einer Leistung nach den Nummern 5600, 5603 und/oder 5605 berechnungsfähig.