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Die online-GOZ gibt jeweils den aktuell gültigen Stand der Gebührenordnung für privatzahnärztliche Leistungen wieder. Für zahnärztliche Leistungen kommt ein Punktwert von 5,62421 Eurocent zur Anwendung. Über die hier genannten Leistungen hinaus dürfen Zahnärzte Leistungen aus den GOÄ-Kapiteln
berechnen. Eine entsprechnde Ziffernliste finden Sie im Anhang "abrechnebare Ziffern der GOÄ" |
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