G.
Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende neurologische Untersuchung gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
13,46 16,75 0,00 3,60 3,60 Neben der Leistung nach Nummer 800 sind die Leistungen nach den Nummern 6 bis 10, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig.
Eingehende psychiatrische Untersuchung gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson
17,26 21,47 0,00 3,60 3,60 Neben der Leistung nach Nummer 801 sind die Leistungen nach den Nummern 6 bis 10, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig.
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch auch mit gezielter Exploration
10,35 12,88 0,00 2,60 2,60
Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten , Mindestdauer 20 Minuten
17,26 21,47 0,00 3,60 3,60
Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen
27,61 34,36 0,00 3,60 3,60 Die Leistung nach Nummer 807 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten
27,61 34,36 0,00 1,40 1,40
Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch
34,51 42,95 0,00 3,60 3,60
Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung und auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen
12,42 15,46 0,00 2,60 2,60
Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen
12,42 15,46 0,00 2,60 2,60
Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbständige Leistung
5,73 7,13 0,00 1,30 1,30
Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung gegebenenfalls einschließlich kalorisch-otologischer Prüfung
6,83 8,50 0,00 1,30 1,30 Neben der Leistung nach Nummer 826 ist die Leistung nach Nummer 1412 nicht berechnungsfähig.
Elektroenzephalographische Untersuchung auch mit Standardprovokationen
41,76 51,97 0,00 28,00 28,00
Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
65,57 81,60 0,00 43,70 43,70
Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)
41,76 51,97 0,00 28,00 28,00
Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie
11,04 13,74 0,00 7,40 7,40
Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen
5,52 6,87 0,00 1,30 1,30
Vegetative Funktionsdiagnostik auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z. B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen
5,52 6,87 0,00 2,60 2,60
Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation
10,91 13,57 0,00 5,90 5,90
Begleitung eines psychisch Kranken bei Überführung in die Klinik einschließlich Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen
19,67 24,48 0,00 5,90 5,90 Verweilgebühren sind nach Ablauf einer halben Stunde zusätzlich berechnungsfähig.
Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind
4,42 5,50 0,00 1,30 1,30
Intravenöse Konvulsionstherapie
13,11 16,32 0,00 5,90 5,90
Elektrische Konvulsionstherapie
18,84 23,45 0,00 6,40 6,40
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln
37,96 47,24 0,00 25,40 25,40
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit
48,32 60,13 0,00 32,40 32,40
Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie
48,32 60,13 0,00 32,40 32,40
Apparative isokinetische Muskelfunktionsdiagnostik
34,51 42,95 0,00 23,00 23,00 Die Leistung nach Nummer 842 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
10,35 12,88 0,00 2,60 2,60
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten
10,35 12,88 0,00 2,60 2,60
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
3,11 3,87 0,00 1,10 1,10
Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten
15,88 19,76 0,00 3,60 3,60
Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z. B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
49,84 62,02 0,00 22,50 22,50
Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
24,92 31,01 0,00 11,30 11,30 Neben der Leistung nach Nummer 856 sind die Leistungen nach den Nummern 715 bis 718 nicht berechnungsfähig.
Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z. B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt
8,01 9,96 0,00 3,60 3,60 Neben der Leistung nach Nummer 857 sind die Leistungen nach den Nummern 716 und 717 nicht berechnungsfähig.
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen
63,50 79,03 0,00 20,50 20,50 Die Nummer 860 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 860 sind die Leistungen nach Nummern 807 und 835 nicht berechnungsfähig.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
47,63 59,27 0,00 8,80 8,80
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
23,81 29,63 0,00 4,60 4,60
Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
47,63 59,27 0,00 8,80 8,80
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
23,81 29,63 0,00 4,60 4,60
Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung
23,81 29,63 0,00 2,60 2,60
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
51,77 64,42 0,00 9,60 9,60
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer
10,35 12,88 0,00 2,00 2,00 Bei einer Sitzungsdauer von mindestens 100 Minuten kann die Leistung nach Nummer 871 zweimal berechnet werden.
Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge
34,51 42,95 0,00 6,20 6,20
Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten
48,32 60,13 0,00 8,80 8,80
Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer
13,80 17,18 0,00 2,40 2,40