M IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern


Allgemeine Bestimmung

Werden Untersuchungen berechnet, die im methodischen Aufwand mit im Leistungstext konkret benannten Untersuchungen vergleichbar sind, so muß die Art der berechneten Untersuchungen genau bezeichnet werden.

1. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Bakterien
2. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Viren
3. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Pilzen
4. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Parasiten
5. Untersuchungen zur molekularbiologischen Identifizierung von Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten