O IV.
5. Besonders aufwendige Bestrahlungstechniken
Ganzkörperstrahlenbehandlung vor Knochenmarktransplantation einschließlich Bestrahlungsplanung
476,27 592,69 0,00 317,50 317,50 Die Leistung nach Nummer 5851 ist unabhängig von der Anzahl der Fraktionen insgesamt nur einmal berechnungsfähig.
Oberflächen-Hyperthermie, je Fraktion
69,02 85,90 0,00 46,00 46,00
Halbtiefen-Hyperthermie, je Fraktion
138,05 171,79 0,00 92,00 92,00
Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion
171,87 213,88 0,00 114,60 114,60 Die Leistungen nach den Nummern 5852 bis 5854 sind nur in Verbindung mit einer Strahlenbehandlung oder einer regionären intravenösen oder intraarteriellen Chemotherapie berechnungsfähig.
Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen
476,27 592,69 0,00 317,50 317,50