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bis 31.12. 2011 | ab 1. 1. 2012 | |||||||||||||||||||
Für zahnärztliche Leistungen kommt ein Punktwert von 5,62421 Eurocent zur Anwendung. Über die hier genannten Leistungen hinaus dürfen Zahnärzte Leistungen aus den GOÄ-Kapiteln
berechnen. Eine entsprechnde Ziffernliste finden Sie im Anhang "abrechnebare Ziffern der GOÄ" |
1998 - 2012 G|