IGeL steht für Individuelle Gesundheits-Leistungen. Der Katalog umfasst medizinische Vorsorgeleistungen, sport- und reisemedizinische Untersuchungen sowie "komfort"-medizische Wunschleistungen. Einiges ist inzwischen auch in den Katalog der gesetzlichen Krankenversorgung aufgenommen worden (z.B. Akupunktur und bestimmte Leistungen der Umweltmedizin).
Individuelle Gesundheitsleistungen sind nach der GOÄ zu Lasten des Patienten abzurechnen. Der Patient muß über die Kosten und Rechtsfolgen der Inanspruchnahme aufgeklärt werden. Hierzu ist es empfehlenswert, eine kurze schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten zu treffen. Eine Mustervereinbarung können Sie hier zum Ausdrucken herunterladen.
G| 2001 - 2007